Unterlagen für den Führerschein zusammentragen
Klassen A & B - Motorrad und PKW
Für die Antragstellung in den PKW und Motorrad - Klassen wird bei Ersterwerb des Führerscheins benötigt:
- Personalausweis / Reisepass
- biometrisches Passbild (35x45mm)
- Sehtest
- LSM-Kurs für Klassen A & B (Erste Hilfe)
- Prüfstelle DEKRA oder TÜV angeben
- Antragsgebühr 43,40 €
zusätzlich bei begleitendem Fahren ab 17 - BF17 müssen:
- Kopien vom Personalausweis und Führerschein aller Begleiter (für Chemnitz max. 3 Personen) beigebracht werden
- 7,70 € für die Prüfbescheinigung
- 13,30 Euro je angegebene Begleitperson für die Bearbeitung und Einholung der Auskunft aus dem Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg (KBA)
- 1,00 Euro für die Meldung an das Zentrale Register (ZFER) im KBA Flensburg
Voraussetzungen:
Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein,seit mindestens 5 Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis (Klasse B) bzw. einer EU/ EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein unddürfen nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.
Die Begleitpersonen werden in die Prüfbescheinigung der/s 17-Jährigen eingetragen.
Während der Fahrt muss die Begleitperson den eigenen Führerschein mitführen, darf nicht unter Alkoholeinfluss (Grenzwerte: 0,25 Milligramm pro Liter Atemalkohol oder 0,5 Promille Blutalkohol) und nicht unter Einwirkung von Betäubungsmitteln stehen.
Eine erziehungsberechtigte Person muss bei Antragstellung anwesend sein
Antrag stellen
Der Führerschein muss beim:
Bürgeramt - Fahrerlaubnisbehörde
Bürgerhaus Am Wall
Düsseldorfer Platz 1
09111 Chemnitz beantragt werden.
Erst nach Bescheid können die theoretische- und praktische Prüfung abgelegt werden.
Der Antrag ist nach Ausstellung 1 Jahr gültig, nach Bestehen der theoretischen Prüfung verlängert er sich um ein weiteres Jahr.
Unabhängig von der Antragstellung kann die Ausbildung in der Fahrschule beginnen.
Bürgeramt Chemnitz
http://www.chemnitz.de/chemnitz/de/buerger-rathaus/aemterservice/fuehrerschein/