Führerschein-Ausbildung
Hier einige Informationen zu unseren Ausbildungsklassen.
Klasse B (Auto)
ab 18 Jahren
Kraftfahrzeuge bis 3500kg.
Auch mit Anhänger bis 750kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 3500kg ist.
Klasse B (BF 17) (Auto – begleitetes Fahren)
ab 17 Jahren
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren.
Unter bestimmten Bedingungen dürfen Jugendliche in Deutschland bereits mit 16 1/2 Jahren ihre Führerschein-Ausbildung beginnen und bereits ab 17 Jahren in Begleitung am öffentlichen Straßenverkehr mit dem Auto teilnehmen.
Für die Fahrerlaubnis ab 17 werden verschiedene Bedingungen sowohl an den Fahrschüler/Fahranfänger sowie an die Begleitpersonen gestellt.
Fahrschüler: - Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
- Benennung mind. 1 Begleitperson (max. 3)
- keine Bedenken an der Fahreignung
- herkömmliche Ausbildung in der Fahrschule
Begleitpersonen: - Mindestalter 30 Jahre
- namentlich benannt (behördlich überprüft)
- Fahrerlaubnis Klasse B seit mind. 5 Jahren
- max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister
Mit dem 18. Geburtstag entfällt die Verpflichtung einer Begleitung und der Fahranfänger erhält seinen regulären EU-Kartenführerschein.
Klasse A (Motorrad unbeschränkt)
ab 24 Jahren
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung.
Ab einem Alter von 24 Jahren Direkteinstieg möglich.
Klasse A2 (Motorrad bis 35kW)
ab 18 Jahren
Krafträder bis 35kW (48PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2kw/kg nicht übersteigt.
Klasse A1 (Motorrad bis 125ccm / 11kW)
ab 16 Jahren
Krafträder bis 125ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt.