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Führerschein-Ausbildung

Hier einige Informationen zu unseren Ausbildungsklassen.

Klasse B (Auto)

ab 18 Jahren

Kraftfahrzeuge bis 3500kg.

Auch mit Anhänger bis 750kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 3500kg ist.

 

Klasse B (BF 17) (Auto – begleitetes Fahren)

ab 17 Jahren

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren.

Unter bestimmten Bedingungen dürfen Jugendliche in Deutschland bereits mit 16 1/2 Jahren ihre Führerschein-Ausbildung beginnen und bereits ab 17 Jahren in Begleitung am öffentlichen Straßenverkehr mit dem Auto teilnehmen.

Für die Fahrerlaubnis ab 17 werden verschiedene Bedingungen sowohl an den Fahrschüler/Fahranfänger sowie an die Begleitpersonen gestellt.

Fahrschüler:                           - Zustimmung des gesetzlichen Vertreters  

                                                - Benennung mind. 1 Begleitperson (max. 3)          

                                                - keine Bedenken an der Fahreignung         

                                                - herkömmliche Ausbildung in der Fahrschule        

Begleitpersonen:                    - Mindestalter 30 Jahre         

                                                - namentlich benannt (behördlich überprüft)

                                                - Fahrerlaubnis Klasse B seit mind. 5 Jahren          

                                                - max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister

Mit dem 18. Geburtstag entfällt die Verpflichtung einer Begleitung und der Fahranfänger erhält seinen regulären EU-Kartenführerschein.

 

Klasse A (Motorrad unbeschränkt)

ab 24  Jahren

Krafträder ohne Leistungsbeschränkung.

Ab einem Alter von 24 Jahren Direkteinstieg möglich.

 

Klasse A2 (Motorrad bis 35kW)

ab 18 Jahren 

Krafträder bis 35kW (48PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2kw/kg nicht übersteigt.

 

Klasse A1 (Motorrad bis 125ccm / 11kW)

ab 16 Jahren

Krafträder bis 125ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt.

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